KrankentagegeldversicherungDas Krankentagegeld ersetzt in der Regel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.Das Krankentagegeld ist für Selbstständige und privat Versicherte unbedingt erforderlich.Im Angestelltenverhältnis bietet es ergänzend einen wichtigen Schutz.In der Regel gilt für Nichtselbständige eine 6 wöchige Übernahme der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.Anschließend tritt –wenn gesetzlich versichert - die gesetzliche Krankenversicherung ein.Diese zahlt jedoch nur 70% des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90% des Nettoeinkommens. In die Berechnung wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate inklusive Überstunden einbezogen. Vor der Auszahlung werden von der Krankenversicherung jedoch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.Effektiv erhält der Angestellte im Durchschnitt ca. 75% seines Nettoeinkommens.Bei langer Krankheit muss dieser also mit ¾ seines bisherigen Einkommens auskommen, deshalb ist eine private Absicherung der verbleibenden 25% für Angestellte erforderlich.Selbständige sowie privat Versicherte müssen dieses Risiko vollständig über die private Krankentagegeldversicherung absichern.Fast niemand käme auf die Idee für sich selbst keine Krankenversicherung zu vereinbaren. Zu groß ist das Risiko angesichts von Krankheit oder Unfall, plötzlich hohe und unüberschaubare Rechnungen zu erhalten, die möglicherweise nicht mehr beglichen werden könnten. Insbesondere deshalb, weil bei Arbeitsunfähigkeit, kein Kredit gewährt wird. Aus einer finanziellen Problematik kann so schnell eine Bedrohung der Lebensqualität werden.