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Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr haften Sie unbegrenzt für Schäden, die anderen entstehen, wenn die sogenannten
Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt wurden. Dies wäre beispielsweise bei mangelnder
Beschilderung oder Beleuchtung der Fall.
Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann.
Zwar ist es üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer
delegiert, jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers,
sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.
Eine Bauherrenhaftpflicht ist im Falle eigener baulicher Vorhaben unverzichtbar.
Vor Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht sollten unbedingt Privathaftpflichtversicherung beziehungsweise
Betriebshaftpflichtversicherung geprüft werden. Im Rahmen der Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist das Risiko oft bereits bis zu einer bestimmten Bausumme
enthalten. Nur wenn die Bausumme überschritten wird, ist der Abschluss einer gesonderten
Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.
Die Haftpflicht differenziert unterschiedliche Schadensursachen. Die Bauherrenhaftpflicht sollte daher auf
den Einschluss von Gewässer-, Abwasserschäden, Bauleitungschäden, Planungsschäden sowie Be- &
Entladeschäden geprüft werden.
Eine wichtige Ergänzung der Versicherungen für Bauherren ist neben der Bauherrenhaftpflicht auch die
Bauleistungsversicherung.
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sogenannten Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt wurden.
Dies wäre beispielsweise bei mangelnder Beschilderung
oder Beleuchtung der Fall.