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Bausparen Rendite Der Bausparvertrag Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab. Der Bauspartarif bestimmt bereits bei Vertragsabschluss die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr. Die vereinbarte Bausparsumme wird bis zu einem vereinbarten Prozentsatz angespart. Bei der Zuteilung wird ein Bauspardarlehen gewährt. Der Bausparer verfügt mit der Zuteilung über die volle Bausparsumme – Sparguthaben und Bauspardarlehen. Die Frage, wie hoch künftige Zinsen auf dem freien Kapitalmarkt sind, kann niemand beantworten. Doch mit der Eröffnung eines Bausparkontos erwirbt sich der Bausparer das Anrecht auf ein Darlehen mit niedrigem Zinssatz und die Möglichkeit der Umschuldung. Der Zinssatz ist hier fix und nicht mehr veränderbar. Das gibt Zinssicherheit auf Jahrzehnte im Voraus und damit Planungssicherheit. Der Rendite Sparer: Herr Rendite möchte Sparen und dabei die höchstmögliche Sicherheit haben. Sehr oft kommt die Anfrage von Eltern, die für ihr Kind bis zum 18. Lebensjahr einzahlen möchten. 3,5% Rendite und Abschlussgebühr überzeugen den sicheren Anleger. Das Rendite-Sparen hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren; Sie können den Sparvertrag aber auch problemlos nach dieser Zeit weiterlaufen lassen, je nach Bausparkasse. Der Bausparvertrag und seine Anwendungsmöglichkeiten: Ob Sie ein Eigenheim oder Eigentumswohnung anschaffen, errichten, erhalten oder verbessern, planen – Bauspardarlehen gehören in jede Finanzierung. Das Bausparkonto wird für die Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen angewendet. Fast 80% aller Eigenheime werden unter Einsatz von Bauspardarlehen mitfinanziert. Auch der VL - Bausparvertrag gibt Sicherheit, da der günstige Garantiezins, ab 1% Zinssatz nominal für das Bauspardarlehen, vertraglich durch die Bausparkasse gesichert ist. Gerade vor dem Abschluss eines Bausparkontos sollte man die Bausparverträge im Vergleich betrachten, denn die Unterschiede sind je nach Bausparkasse doch sehr differenziert zu bewerten. Wohnwirtschaftliche Maßnahmen (Zusammenfassung §1 Abs.3 des Bausparkassengesetzes [BspKG]): - Eigenheime und Eigentumswohnungen, Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung errichten, beschaffen,   erhalten und verbessern - Bau und Erwerb von Wohneigentum oder Wohneigenheim, Renovierung,   Modernisierung (neues Bad, energiesparende Heizung), Sanierung, Instandsetzung, Anbau, Umbau, Ausbau im Wohnbereich - - Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum - Der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von Gebäuden zu überwiegenden Wohnzwecken - Anteiliger Erwerb von Bauland und Erbbaurechten, entsprechend der Wohnnutzung - Die Ablösung von oben genannten Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten, die zur Leistung von   Bauspareinlagen eingegangen worden sind - Entschuldung - Finanzierung von gewerblichen Objekten, wenn sie im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen oder in Gebieten durchgeführt werden, die dem Wohnen dienen und wenn sie zur Versorgung dieser Gebiete   beitragen Das Bausparkonto gliedert sich in 3 Phasen: Sparphase, Zuteilung, Darlehensphase Die Sparphase: Der Bausparvertrag ist abgeschlossen und Sie fangen an zu sparen, bis Sie das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben erreicht haben. Das Mindestsparguthaben rechnet sich aus dem Prozentsatz von der Bausparsumme 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%. In der Sparphase sparen Sie mit der vereinbarten Rate oder auch mit Sonderzahlungen ihr Bausparkonto an. Alle Einzahlungen werden von den Bausparkassen verzinst. Die Höhe des Zinssatzes ist vertraglich geregelt und liegt zwischen 0,25% und 3,5 %, je nach Bausparkasse. Um das Mindestsparguthaben schneller zu erreichen, hilft der Staat mit der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Einmalzahlungen und Sonderzahlungen beschleunigen das Erreichen des Sparziels. Die Zuteilung: Die Zuteilung des Bausparvertrages ist die Freigabe zur Auszahlung der Bausparsumme seitens der Bausparkasse. Die Zuteilung wird dem Bausparer mitgeteilt mit der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilungsnachricht zu erklären, ob er die Zuteilung annimmt. Der Bausparer kann zum Zeitpunkt der Zuteilung folgendes bestimmen: - die Bausparsumme (Guthaben und das Darlehen) auszahlen zu lassen - nur das Guthaben auszahlen zu lassen - eine Mehrzuteilung in Anspruch nehmen (nicht für alle Bausparkassen) - das Guthaben noch nicht auszuzahlen, sondern stehen zu lassen, und den Anspruch auf das Darlehen für   später behalten Die Voraussetzungen für die Zuteilung sind in den Allgemeinen Bausparkasse Bedingungen festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse: - Das Bausparguthaben erreicht das Mindestsparguthaben gemäß dem Tarif der Bausparkasse. Das   Mindestsparguthaben ergibt sich als Prozentsatz aus der Bausparsumme und liegt vertraglich zwischen 25% und 50%. Das Bausparguthaben ist die Summe von Einzahlungen, gutgeschriebenen Zinsen und Prämien - Die Mindestvertragsdauer – Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und frühestmöglichem Zuteilungstermin - ist erreicht - Die Höhe der Bewertungszahl gemäß Tarif der Bausparkasse ist erreicht worden. Die Bewertungszahl wird aus der Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages errechnet.   Der Bausparer nimmt die Zuteilung der Bausparsumme an. Erfolgt keine Zuteilungsannahme durch den Bausparer, erlischt der Anspruch auf das Bauspardarlehen nicht. Darlehensphase des Bausparvertrags Das Bauspardarlehen wird getilgt. Das Bauspardarlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen der Bausparkasse, auf das der Bausparer nach Zuteilung des Bausparvertrages einen Rechtsanspruch hat. Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist im Bausparvertrag festgelegt und garantiert. Beim Bauspar- Darlehen handelt es sich in der Regel um ein nachrangig im Grundbuch abzusicherndes Darlehen. Bis 30.000 Euro vergeben Bausparkassen das Bauspardarlehen blanko, d.h. ohne Notar und Grundbucheintragung, Bonität vorausgesetzt. Zur Verzinsung und Tilgung ist ein monatlich gleichbleibender Betrag zu leisten. Die monatliche Tilgung liegt je nach Tarif der Bausparkasse, zwischen 3 und 10 Promille von der Bausparsumme. Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorfälligkeitsentschädigungen zurückgezahlt werden. Das Bauspardarlehen ergibt sich rechnerisch als Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Mindestguthaben (ggf. zuzüglich einer Mehrzuteilung).
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