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Reisekombiversicherung
Die Reisekombiversicherung kombiniert verschiedene Versicherungen zu Ihrer Reise. Je nach Bedarf können
Sie die einzelnen Punkte anwählen und berechnen.
Hier ein Überblick:
Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung (in Österreich auch Reisestornoversicherung genannt), schützt den
Versicherten vor Gebühren, die entstehen können, wenn der Reisantritt der bereits gebuchten Reise nicht
möglich ist. Hierbei werden unter bestimmten Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des
Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren zum Ganzen oder teilweise übernommen.
Reiseabbruchversicherung
Eine Reiseabbruchversicherung leistet jene Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten
Gründen abgebrochen werden muss. Je nach Versicherungsvertrag werden Rückreisekosten und
Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder zum Teil erstattet.
Reisekrankenversicherung
Die Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland
in einem Krankheitsfall entstehen können.
Der von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckte Betrag (durch Sozialversicherungsabkommen mit
anderen Staaten) wird dann teilweise oder vollständig übernommen. Ein Heimtransport des Versicherten
infolge eines schweren Krankheitsfalls oder eines Unfalls kann ebenfalls durch eine
Reisekrankenversicherung abgesichert sein.
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall
auf Reisen auf. Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meist bei bestehender Invalidität, für
Bergungs- und Rückholkosten sowie im Todesfall.
Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung ersetzt auf Ihren Reisen abhanden gekommenes Gepäck unter bestimmten
Bedingungen (z. B. Überwachung des Gepäcks) bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.
Reiseabbruchversicherung
Eine Reiseabbruchversicherung leistet jene Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten
Gründen abgebrochen werden muss. Je nach Versicherungsvertrag werden Rückreisekosten und
Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder zum Teil erstattet.
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