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Rentenversicherung
Die Rentenversicherung gehört zu den erfolgreichsten Altersvorsorgemodelle Deutschlands. In einer Zeit wo
die gesetzliche Altersvorsorge zunehmend in Frage steht, für einige Bevölkerungsteile gar nicht mehr greift
und für andere große Versorgungslücken offen lässt, stellt die Rentenversicherung einen wichtigen kaum
ersetzbaren Baustein in der Altersvorsorge dar. Bei einer Rentenversicherung handelt es sich zunächst um
ein Sparprodukt bei welchem der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge spart und im Gegenzug ab
einem vorher festgelegten Zeitpunkt -z.B. mit 67 Jahren- eine monatliche Rentenzahlung erhält. Die
Rentenzahlung erfolgt i.d.R. unbegrenzt.
In der Rentenversicherung gibt es verschiedene Konzeptionen. Die Basisrente – auch als Rüruprente
bekannt – bietet dem Versicherungsnehmer in gewissen Grenzen zusätzliche steuerliche Vorteile. Im
Gegenzug unterliegt der Vertrag jedoch strikten Regeln. So sind Vertragsänderungen während der Laufzeit
nur eingeschränkt möglich. Insbesondere darf die Basisrente nicht zur Finanzierung oder Kreditabsicherung
eingesetzt werden. Auch das sogenannte Kapitalwahlrecht, bei dem der Versicherungsnehmer das gesamte
angesparte Kapital auf einmal herausnehmen darf, ist nicht möglich.
Der Versicherungsnehmer ist somit erheblich in seinen Möglichkeiten eingeschränkt. In allen anderen
Rentenmodellen ist der Versicherungsnehmer völlig frei in seiner Gestaltung. Hier wird vor allem nach dem
Anlagekonzept entschieden.
Die klassische Rentenversicherung ist das am häufigsten vertretene Modell. Sie investiert vornehmlich in
festverzinsliche Wertpapiere mit einer Beimischung an Aktien von maximal 30%. Die klassische
Rentenversicherung prognostiziert üblicherweise Wertentwicklungen von 4%-6%. Für den Fall, dass sich die
Wertentwicklung nicht so darstellt wie erhofft, gibt es eine gesetzlich garantierte Mindestverzinsung von
2,25%. Die fondsgebundene Rentenversicherung wird seit Mitte der 90er Jahre im deutschen Markt
angeboten. Sie investiert vornehmlich in Fonds, die der Versicherungsnehmer teils selbst wählen kann.
Prognostiziert werden üblicherweise Wertentwicklungen zwischen 9 -10%. Allerdings bietet die
fondsgebundene Variante keinerlei Garantien. Insofern sind kleinere Renditen möglich und selbst ein Verlust
von Sparbeiträgen kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Um die fondsgebundene Rentenversicherung
zu sichern, bieten einige Anbieter Sicherungen über die Hinterlegung von Garantiefonds an. Obwohl die
Rentenversicherung dann auch weiterhin für Wertentwicklungen um die 9% prognostiziert, zeigt die Praxis
hier jedoch bisher erheblich niedrigere Wertentwicklungen, die wiederum um 6% liegen.
Ein weiteres Modell stellt die sogenannte “britische” Rentenversicherung dar. Die britische
Rentenversicherung unterliegt britischem Recht. Anders als die klassische deutsche Rentenversicherung
sind die britischen Rentenversicherungen im Investment weitgehend frei, so dass diese häufig überwiegend
im Aktienmarkt investieren. In unsicheren Börsenzeiten kann allerdings auch auf festverzinsliche
Wertpapiere gewechselt werden.
Anders als bei deutschen Rentenversicherungsprodukte erfolgen Garantien nicht zum Laufzeitende,
sondern werde während der Laufzeit festgelegt. Besonders im Falle von Familien stellt sich oft die Frage,
was mit dem angesparten Kapital geschieht, wenn der Versicherungsnehmer kurz nach Rentenbeginn
verstirbt. Hierfür besteht die Möglichkeit eine Rentengarantie zu vereinbaren. Die häufigsten Varianten sind
5 oder 10 Jahre. Im Falle des Versterbens ist somit sicher gestellt, dass auch im Falle des frühen Todes des
Versicherungsnehmers die Rente für einen Gesamtzeitraum von 5 bzw. 10 Jahre -ggf. an die Erben- gezahlt
wird.
Für die Entscheidung des Versicherungsnehmers sind vor allem 2 wichtige Punkte zu beachten:
•
Prognosen über mögliche Ablaufleistungen und Rentenhöhen sind zwar nach realistischen
Maßstäben berechnet, werden aber keinesfalls garantiert.
•
Vorzeitige Kündigungen führen oft zu erheblichen Einbußen, weil Verwaltungs- & Abschlussgebühren
insbesondere in den Anfangsjahren Sparbeiträge ganz oder teilweise aufzehren können.
Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen
oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt
zu uns auf. Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus, sofern dies
erforderlich ist.
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