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Kautionsversicherung Die Kautionsversicherung wird zumeist im Handwerk eingesetzt. Der Handwerksbetrieb verpflichtet sich auf die Erbringung umfassender Dienstleistungen. Damit der Auftraggeber sicher sein kann, dass im Falle des Ausfalls des Betriebes die Arbeiten dennoch erledigt werden können, wird oft vertraglich eine Bürgschaft vereinbart. Die Kautionsversicherung übernimmt in diesem Zusammenhang verschiedene Bürgschaften. Die Ausführungsbürgschaft sichert die vertraglichen Verpflichtungen des Auftragsnehmers für die Ausführungsphase bis zur Abnahme der Bauleistung. Die Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Mängelansprüchen des Auftragsgebers innerhalb der Gewährleistungsfrist. Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen ab. Die Bietungsbürgschaft ist Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft und sichert diese während der Ausschreibungsphase zu einem Auftrag. Die Vorauszahlungsbürgschaft ist Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft und sichert nach einer Vorauszahlung die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen. Bauhandwerkersicherungsbürgschaften sind spezielle Vertragserfüllungsbürgschaften des Bauhandwerks.
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