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Bausparen Finanzierung
Der Bausparvertrag
Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab. Der Bauspartarif bestimmt bereits
bei Vertragsabschluss die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine
eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, Tilgungsbeiträge und die
Abschlussgebühr. Die vereinbarte Bausparsumme wird bis zu einem vereinbarten Prozentsatz angespart.
Bei der Zuteilung wird ein Bauspardarlehen gewährt. Der Bausparer verfügt mit der Zuteilung über die volle
Bausparsumme – Sparguthaben und Bauspardarlehen. Die Frage, wie hoch künftige Zinsen auf dem freien
Kapitalmarkt sind, kann niemand beantworten. Doch mit der Eröffnung eines Bausparkontos erwirbt sich
der Bausparer das Anrecht auf ein Darlehen mit niedrigem Zinssatz und die Möglichkeit der Umschuldung.
Der Zinssatz ist hier fix und nicht mehr veränderbar. Das gibt Zinssicherheit auf Jahrzehnte im Voraus und
damit Planungssicherheit.
Der Darlehens Sparer:
Herr Darlehen möchte Sparen und zwar so, dass er später zusätzlich noch ein Darlehen aufnehmen kann –
und das zu einem Zins, den er heute schon kennt. Sehr oft kommt die Anfrage von Sparern, die später einmal
Wohneigentum erwerben möchten und die jetzt schon Geld zur Seite legen wollen. Wussten Sie schon, dass
Sie ein Darlehen nicht punktgenau abrufen müssen? Auch die Tilgung kann man jederzeit erhöhen; ebenso
kann man gebührenfrei Sondertilgungen leisten.
Nutzen Sie den Vergleichsrechner von vvv24.de um den passenden Tarif zu finden und wählen Sie aus einer
Vielzahl von Gesellschaften aus.
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