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Firmenrechtsschutz-Versicherung
Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht grundsätzlich zu den existentiell wichtigen Versicherungen.
Jedoch kann Sie ein Gesamtversicherungskonzept hervorragend abrunden. In Einzelfällen kann sie
unverzichtbar sein.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten juristischer Auseinandersetzungen. Hierzu gehören
insbesondere: Rechtsanwaltliche Beratungsgebühren und Prozesskosten, aber auch Nebenkosten wie
Strafkautionen oder Gutachterhonorare. Insbesondere diese Nebenkosten können erhebliche
Größenordnungen annehmen.
Besonders wichtig: Kosten für Streitigkeiten, deren Ursachen vor Beginn des Versicherungsschutzes
gelegen haben, sind im Regelfall nicht versichert.
Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet im Wesentlichen 4 große Leistungsbereiche:
1.
Der Berufsbereich
Für Arbeitgeber geht es neben Streitigkeiten mit Arbeitnehmern auch um arbeitsrechtliche
Auseinandersetzungen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften.
2.
Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener
Fahrzeuge, sondern umfasst auch die Fahrzeuge von Familienangehörigen (Mofa des Sohnes) der Inhaber.
Ganz wesentlich ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder
Teilnehmer am öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn).
3.
Haus- & Wohnungsrechtsschutz
Während es für Mieter in der Hauptsache um Streitigkeiten mit dem Vermieter geht, schützt dieser Baustein
den Hausbesitzer vor allem vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn.
4.
Der zivilrechtliche und private Bereich
Hier geht es um Bereiche, die in keinen der anderen Bereiche fallen. Vor allem zivilrechtliche Ansprüche
werden hier vertreten. Beispielsweise um Gewährleistungsstreitigkeiten beim Kauf von Elektrogeräten.
Aber auch Strafsachen fallen in diesen Bereich.
Die Rechtsschutzversicherung legt die Kosten aller Rechtsstreitigkeiten, die sie versichert, auf die
Beitragszahler um. Würde jede denkbare Streitigkeit bezahlt, wären die Beiträge in der Folge unbezahlbar.
Aus diesem Grund werden Personen, die sich gern und oft streiten, schnell gekündigt und erhalten dann
auch keine neue Versicherung mehr (wobei die Kündigung natürlich nie für die Kostenübernahme eines
laufenden Verfahrens erfolgen kann). Wer sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte dies
tun, um für ernste und teure Auseinandersetzungen gewappnet zu sein. Die Rechtsschutzversicherung ist
jedoch kein geeignetes Produkt, um Inkassobemühungen von Selbständigen auszulagern oder aus Neugier
rechtliche Fragen klären zu lassen.
Aus den gleichen Gründen kennt die Rechtsschutzversicherung so viele Ausschlüsse wie kein anderes
Versicherungsprodukt, wobei üblicherweise die Risiken ausgeschlossen werden, in denen vor allem das
persönliche Lebensrisiko zu häufigen und teuren Auseinandersetzungen führt.
Die wichtigsten Ausschlüsse sind:
•
Baurisiko
•
Erbstreitigkeiten
•
Scheidungen
•
Vertragsrecht für Selbständige (Einklagen offener Forderungen)
Um diese Ausschlüsse ein wenig zu mildern, besteht für einige Selbständige (je nach Branche) die
Möglichkeit, das Vertragsrecht speziell einzuschließen.
Für Scheidungs- & Erbrecht besteht oft die Möglichkeit, eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Einige Rechtsschutzversicherungen bieten eine Beratungshotline an, in welche der Versicherungsnehmer
jederzeit anrufen und telefonisch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen kann. Je nach Ausprägung kann
man hier sogar für ansonsten nicht versicherte Risiken anrufen. Ein Einschluss auf den man sicherlich
achten sollte.
Für Hausbesitzer, die Wohnungen oder Gewerberäume vermieten, bedarf es eines speziellen
Vermieterrechtsschutzes, wenn dieses Risiko mitversichert sein soll.
Besonderes Augenmerk empfehlen wir vor allem beratenden Berufen (z.B. Steuerberater,
Versicherungsmakler etc.) und Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte) auf die Spezialstrafrechtsschutzversicherung
zu legen. Diese kann existentiell wichtig und bedeutender als jede andere Form des Rechtsschutzes sein.
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