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Sterbegeld-Versicherung
Die Sterbegeldversicherung nimmt der Familie finanzielle Lasten ab.
Meist wird die Sterbegeldversicherung in Anspruch genommen, um den Hinterbliebenen die finanziellen
Lasten einer angemessenen Bestattung abzunehmen. Manchmal jedoch auch um sicherzustellen, dass sich
die Hinterbliebenen auch um eine angemessene Beerdigung kümmern.
Die Sterbegeldversicherung kommt meist ohne Gesundheitsfragen aus und ist deshalb auch von Personen
mit schweren Erkrankungen nutzbar. Auch wenn der Zeitpunkt des Todes, bedauerlicher Weise, in greifbarer
Nähe liegt.
Für schwer erkrankte Familienväter oder –Mütter ist die Sterbegeldversicherung meistens oft die einzige
und sehr wichtige Chance, den Hinterbliebenen noch einen Schutz zu ermöglichen.
Wesentlich sind in der Sterbegeldversicherung die Wartezeiten. Im Regelfall wird die Leistung erst erbracht,
wenn ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren vor dem Tod verstrichen ist.
Erfreulicher Weise werden von vielen Versicherern Leistungsstaffelungen angeboten, die bei Eintritt eines
früheren Todes während dieses Zeitraums die Beiträge oder sogar bereits Teile der Leistung ausbezahlen.
Besondere Beachtung sollte der Versicherungsnehmer mit schweren Erkrankungen deshalb den
angebotenen Staffelungen schenken.
Wenn Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder
Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, beraten wir Sie gern auch persönlich
unter der 0341 / 2407591.
Lessingstr. 20
04109 Leipzig
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Fax: 0341 - 24 075 79
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